Sachverständigenwesen
Zu den gesetzlichen zugewiesenen Aufgaben der Handwerkskammern gehört es, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preisen von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe zu bestellen und zu vereidigen.
Als Sachverständiger kann i. d. R. nur bestellt und vereidigt werden, wer
- in der Handwerksrolle oder dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen ist,
- das 30. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht überschritten hat,
- die persönliche Eignung besitzt - insbesondere die Gewährung für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit bei der Erstattung von Gutachten sowie für die Einhaltung der Verpflichtungen eines öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständigen bietet,
- in besonderem Maße sachkundig ist und die Fähigkeit besitzt, Gutachten zu erstatten,
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
Sachverständige werden im Auftrag von Gerichten, Behörden sowie sonstigen Auftraggebern (Verbrauchern, Firmen etc.) tätig. Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der den Sachverständigen beauftragt, auch dessen Honorar zu zahlen hat.
Wer die Dienste eines Sachverständigen der Handwerkskammer Bremen in Anspruch nehmen möchte, findet hier das Verzeichnis oder kann sich in der Handwerkskammer mögliche Gutachter benennen lassen:
Sachverständigen-Datenbank Bremen
Christina Kappel
Tel.: 0421 30500-111
Fax: 0421 30500-119
E-Mail: kappel.christinahwk-bremen.de

