Meister Bafög
Förderung + Meister-Bafög
Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Die Aufstiegsförderung hilft Nachwuchskräften, ihre Vorbereitung auf einen Fortbildungsabschluss zu finanzieren, der ihnen einen beruflichen Aufstieg ermöglicht.
Wer hat Anspruch auf Förderung?
Handwerker, Techniker und Fachkräfte, die sich zu Handwerks- oder Industriemeistern, Fachkaufleuten oder Betriebswirten weiterqualifizieren wollen, können für die Vorbereitung auf ihren Fortbildungsabschluss auf Antrag staatliche Förderung erhalten.
Voraussetzung:
Sie haben z. B. eine nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannte Abschlussprüfung abgelegt. Der angestrebte Fortbildungsabschluss muss rechtlich geregelt sein und über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Wer diese gesetzlichen Voraussetzungen und bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen erfüllt, hat jetzt einen individuellen Rechtsanspruch auf die Förderung. Eine Altersbeschränkung besteht nicht.
Wo beantragt man die Aufstiegsförderung?
© HandWERK gemeinnützige GmbH - Das Kompetenzzentrum der Handwerkskammer Bremen
Schongauer Straße 2
28219 Bremen
Frau Beate Schröder
Tel.: 0421 222744-422
E-Mail: schroeder.beatehandwerkbremen.de

