Ihr Weg zum Meister - es lohnt sich!

Der Weg zum Meistertitel ist fordernd, aber er lohnt sich:

  • Ansehen
    Der Meistertitel genießt hohe Wertschätzung bei Kunden – auch international. Fachkompetenz, technisches Know-how, Führungswissen und soziale Kompetenzen bürgen für Qualität und schaffen Vertrauen.
     
  • Unternehmerische Selbständigkeit
    Der Meistertitel ermöglicht es Ihnen, einen Betrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk zu führen und Ihre eigenen Ideen umzusetzen.  
     
  • Bestandssicherheit
    Selbst Gründer in einem zulassungsfreien Handwerk profitieren von der breiten Meisterqualifikation. Ihre Betriebe besitzen eine deutlich höhere Bestandssicherheit als junge Unternehmen in anderen Wirtschaftsbereichen.
     
  • Karriere
    Der Meistertitel ist eine Qualifikation, die auch angestellten Fachkräften viele Vorteile bringt: Ihnen winken Führungspositionen, sie verdienen besser und sind ebenso geschätzte wie begehrte Fachkräfte – auch über das Handwerk hinaus. Des Weiteren dürfen sie Lehrlinge ausbilden.
     
  • Studienberechtigung
    Der Meistertitel verleiht Ihnen zugleich die allgemeine Studienberechtigung für Hochschulen


Nicht zuletzt bietet die Weiterbildung zum Meister auch die Möglichkeit, an neuen Herausforderungen zu wachsen und spannende neue Tätigkeitsfelder zu erschließen.

Saskia Bargmann Referentin Meisterprüfung Telefon 0421 30500-140 bargmann.saskia@hwk-bremen.de

Zulassungsvoraussetzungen

In einem zulassungspflichtigen Handwerk können Sie zur Meisterprüfung zugelassen werden, wenn Sie eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben Ihre Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen oder damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk bestanden.

    (Sie haben Ihre Gesellenprüfung in dem Handwerk bestanden, in dem Sie auch die Meisterprüfung absolvieren möchten, oder in einem verwandten zulassungspflichtigen Handwerk)

  • Sie haben eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden.

  • Sie haben eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt.


Wenn Sie Ihre Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk ablegen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Nachweis einer bestandenen Gesellenprüfung in dem jeweiligen Handwerk.

  • Nachweis einer bestandenen Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Die früher geforderte mindestens dreijährige Berufspraxis ist nach der Novellierung der Handwerksordnung entfallen.

Auf Antrag können in Einzelfällen Ausnahmeregelungen bei den Nachweisen erteilt werden.

Prüfung: Ablauf und Anmeldung

Prüfungsteile

Die Meisterprüfung gliedert sich in vier Teile. Entsprechend gliedern sich auch die Vorbereitungslehrgänge, die Sie in unseren Bildungszentren besuchen können:

Teil IFachpraxis
Teil IIFachtheorie
Teil IIIBetriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
Teil IVBerufs- und Arbeitspädagogik / Ausbilder-Eignungsprüfung


Die Teile III und IV sind für alle Handwerksberufe gleich.
Dauer und Inhalt der Ausbildung der Teile I und II sind vom jeweiligen Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, abhängig.

Beurkundet werden die jeweiligen Prüfungsteile mit einem Prüfungsbescheid und die bestandene Meisterprüfung mit dem Meisterbrief nach § 51 oder § 51 d HwO.

Befreiung von Teilen der Meisterprüfung

Als Teil der Meisterprüfung wird anerkannt:

  • Ausbildereignungsprüfung | für Teil IV der Meisterprüfung 

  • Geprüfter Fachmann/Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung | für Teil III der Meisterprüfung

  • Kraftfahrzeug-Servicetechniker  | für Teil I der Meisterprüfung für Kraftfahrzeugtechniker

Auf Anfrage kann unter Umständen auch ein anderer Abschluss vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung – zum Beispiel der Technikerabschluss – zur Befreiung von Teilen der Meisterprüfung führen. 
Dies geschieht jedoch nur auf Antrag - nehmen Sie daher Kontakt mit uns auf!

Anmeldung zur Meisterprüfung

Sie erfüllen die Zulassungsvorrausetzungen?
Dann füllen Sie bitte das Formular "Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung" aus und fügen folgende Nachweise bei:

  • Personalausweis (in Kopie)

  • Gesellenprüfungszeugnis/Ausbildungsabschlusszeugnis (in Kopie)

  • ggf. Zeugnisse über eine bereits bestandene Meisterprüfung oder Prüfungsteile
    (in beglaubigter Kopie)

  • ggf. Zeugnis über eine bereits bestandene Techniker-/Ingenieurprüfung bzw. sonstige anrechenbare Prüfungen (in beglaubigter Kopie)

Anträge ohne entsprechende Nachweise können nicht bearbeitet werden.

Soweit die üblichen Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen, sind begründete Angaben erforderlich.

Den Antrag senden Sie bitte an die Adresse, die auf dem Antrag angegeben ist.

Gebühren für das Meisterprüfungsverfahren

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem zurzeit gültigen Gebührentarif der Handwerkskammer Bremen.

Meisterprüfungsausschüsse im Land Bremen

In Bremen / Bremerhaven können Sie Ihre Meisterprüfung in folgenden Gewerken ablegen: 

  • Dachdecker
  • Elektrotechniker
  • Feinwerkmechaniker
  • Fleischer
  • Friseure
  • Gebäudereiniger
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Maler und Lackierer
  • Maurer und Betonbauer
  • Metallbauer
  • Metallblasinstrumentenmacher
  • Tischler
  • Zimmerer
  • Zweiradmechaniker