Preiszeitklauseln und offene Kommunikation

So können Handwerker auf den Baustoffmangel und hohe Materialpreise reagieren

Die Auftragsbücher sind voll. Was in normalen Zeiten für ungetrübte Freude sorgen würde, treibt dem einen oder anderen Handwerker momentan Sorgenfalten auf die Stirn. Seit zwei, drei Monaten sind viele Baustoffe extrem knapp und werden aufgrund der hohen Nachfrage immer teurer. In dieser Situation fragen sich viele Handwerker, wie sie auf Materialmangel und steigende Preise reagieren können.

Carsten Isensee, betriebswirtschaftlicher Berater der Handwerkskammer Bremen, rät zu einer offenen Kommunikation gegenüber Kunden. „Handwerker können an der Situation nichts ändern. Das sollten sie auch gegenüber Kunden klar zum Ausdruck bringen, wenn diese steigende Preise bemängeln“, sagt Isensee. Mit offenen Karten zu spielen könne Missverständnissen vorbeugen und verhindern, dass Kunden in der Hoffnung auf günstigere Angebote abspringen.

Eine kurzfristige Entspannung auf dem Baustoffmarkt sieht Isensee nicht, eher das Gegenteil. Aus diesem Grund empfiehlt er zum einen, Angebote mit einer so genannten Preiszeitklausel zu versehen, also einem Hinweis darauf, dass das Angebot zeitlich begrenzt ist. Zum anderen sei frühzeitiges Bestellen, soweit möglich, wichtig.

Aber selbst wenn Handwerker frühzeitig disponieren, um Ware in ausreichender Menge vor Ort zu haben, bestehe das Problem, dass sie den Bezugspreis selbst für die nahe Zukunft nicht vorhersagen können. Isensee: „Hier ist es ratsam, dem Kunden gegenüber die Problematik aufzuzeigen und Angebote an den jeweils aktuellen Bezugspreis des Materials zu koppeln. So ist es möglich, steigende Preise an Kunden weiterzugeben, um Ertragsverluste zu vermeiden.“ Solche Materialpreisgleitklauseln sollten aber besonders bei Privatkunden immer nur individuell im Vertrag beziehungsweise im Angebot für das konkrete Bauvorhaben vereinbart werden, nicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs).