Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat daher einen Branchenstan-dard für Unternehmen der Haar- und Bartpflege – im Weiteren Friseursalons genannt – entwickelt.
Er basiert auf der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ sowie der„SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ und dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Der Branchenstandard ist eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeits-schutzgesetzes. Er zeigt, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in den Friseursalons umgesetzt werden.
Damit bietet er Hilfestellung für die Salons bei der Erfüllung ihrer Pflichten zum Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2. Zugleich orientiert sich die Beratung und Überwachung der BGW an diesem Standard.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel
Ziel ist, die Gesundheit der Beschäftigten in Corona-Zeiten wirkungsvoll zu schützen und den Betrieben bei der Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen mehr Rechtssicherheit zu geben.