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Wichtige Gesetzesänderungen für Handwerker

Am 1. Januar 2022 sind Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des Verbrauchervertragsrechts in Kraft getreten, die auch für Handwerker relevant sein können. Dazu gehört unter anderem die von sechs Monaten auf ein Jahr verlängerte Beweislastumkehr bei mangelhaften Waren. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Mängelgewährleistung bei so genannten „Waren mit digitalen Elementen“.

Einen Überblick über die gesetzlichen Neuerungen können Handwerkerinnen und Handwerker bei einem Online-Kurzseminar mit Cigdem Ekiz, Justiziarin der Handwerkskammer Bremen, bekommen.

Infos und Anmeldungen bis zum 17. Februar.

21.01.2022

16:00 Uhr