Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Seit Kurzem gibt es in Bremen eine neue Beratungsstelle für Unternehmen, die Arbeits- oder Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen oder sie beschäftigen: "Einheitliche Ansprechpartner für Arbeitgeber" (EAA)

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind mit dem Teilhabestärkungsgesetz in den Aufgabenkatalog der Integrationsämter integriert worden. Die neue Aufgabe hat das Integrationsamt Bremen den Integrationsfachdiensten übertragen. Diese sind erfahrene und kompetente Ansprechpartner in allen Fragen der beruflichen Teilhabe und gut mit örtlichen Unternehmen vernetzt. 

Die EAA arbeiten im Land Bremen eng mit dem Integrationsamt, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und den Rehabilitationsträgern sowie allen beauftragten Diensten und Einrichtungen zusammen.

Die Leistungen sind flexibel, vertraulich und kostenfrei. Sie werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe vom Amt für Versorgung und Integration Bremen finanziert.

Egal ob Start-up, Familienunternehmen oder Mittelständler – viele Betriebe setzen auf die individuelle Verschiedenheit ihrer Belegschaft. Dabei schließen sie Menschen mit Behinderung bewusst ein. Um es Unternehmen zu erleichtern, Menschen mit Behinderung einzustellen oder auszubilden, wurden bundesweit Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) eingerichtet. Diese beraten und informieren vor allem kleine und mittlere Unternehmen – unabhängig und trägerübergreifend – über Unterstützungs-möglichkeiten, lotsen durch den Prozess und empfehlen zielgerichtete Maßnahmen. Die Ausbildung und Beschäftigung von behinderten Menschen bereichert nicht nur die Unternehmenskultur, sondern bietet Betrieben auch handfeste ökonomische Vorteile – die EAA-Teams klären auf.

Als Ansprechstelle für Führungskräfte und Personalverantwortliche in Bremer Unternehmen bieten wir ...

umfangreiche Informationen:

  • über Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit (Schwer-) Behinderung
  • über Regelungen und Zuständigkeiten für die Kostenübernahme von Unterstützungsleistungen
  • über die Gestaltung von betrieblichen Inklusionskonzepten

kompetente Beratung:

  • zu Arbeitsplatzanpassungen und Fördermitteln
  • zu Qualifizierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • zu Wiedereingliederung, Prävention und BEM

zielgenaue Unterstützung

  • bei der Beantragung von Fördermitteln
  • beim Kontakt mit den zuständigen Leistungsträgern
  • im weiteren Verlauf des Beschäftigungsverhältnisses


Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns. Gespräche können in Ihrem Unternehmen oder in unseren Beratungsräumen stattfinden.

Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) im Unternehmensservice Bremen Telefon 0421 416500 80 eaa@ifd-bremen.de