Neuerungen 2026: Darauf müssen sich Handwerksbetriebe einstellen
Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen mit sich, die auch für Handwerksbetriebe eine Rolle spielen können. Im Folgenden zählen wir die wichtigsten, bereits definitiv beschlossenen Änderungen auf. Bei weiteren, zum Beispiel die geplante Abschaffung der „Bonpflicht“, steht die endgültige Entscheidung noch aus.
Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen
Zum 1. Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn um 1,08 Euro. Damit liegt die Lohnuntergrenze bei 13,90 Euro pro Stunde. In der Folge dürfen auch Minijobber mehr verdienen: Wer einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, darf künftig bis zu 603 Euro pro Monat verdienen.
Sommerausfallgeld für Gerüstbauer
Eine neue Regelung soll Betriebe finanziell entlasten, wenn es durch extreme Wetterlagen in den Sommermonaten zu Arbeitsausfällen kommt. 2026 wird im Gerüstbauer-Handwerk erstmals ein tarifliches Sommerausfallgeld eingeführt. Damit können Betriebe zwischen dem 1. Mai und dem 31. August bis zu 50 Ausfallstunden geltend machen, wenn extreme Witterungsbedingungen die Arbeit auf dem Gerüst unmöglich machen. In diesen Fällen werden laut der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk 75 Prozent des Stundenlohns über die Sozialkasse erstattet, zusätzlich erhalten Betriebe 32 Prozent der Sozialaufwendungen zurück.
Branchenmindestlöhne im Handwerk 2026
In nicht wenigen Gewerken liegen die Branchenmindestlöhne zum Teil deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Sie werden von den jeweiligen Tarifpartnern per Tarifvertrag verbindlich geregelt. In mehreren Gewerken steigen 2026 die Lohnuntergrenzen:
Dachdeckerhandwerk:
Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitskräfte auf 14,96 Euro pro Stunde. Zeitglich steigt auch der Mindestlohn 2 für gelernte Dachdecker auf 16,60 Euro pro Stunde.
Elektrohandwerke:
Zum 1. Januar wird der Branchenmindestlohn um 52 Cent angehoben. Damit liegt bei 14,93 Euro pro Stunde.
Gebäudereiniger-Handwerk:
Für Beschäftigte in der Innen- und Unterhaltsreinigung steigt der Branchen-mindestlohn zum 1. Januar auf 15,00 Euro pro Stunde – das entspricht einem Plus von 75 Cent. Für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) erhöht sich die Lohnuntergrenze um 95 Cent und beträgt damit 18,40 Euro pro Stunde.
Gerüstbauer-Handwerk:
Zum 1. Januar steigt der Branchenmindestlohn auf 14,35 Euro pro Stunde.
Maler- und Lackiererhandwerk:
Hier wird der Branchenmindestlohn für gelernte Fachkräfte zum 1. Juli auf 16,13 Euro pro Stunde angehoben – das sind 1,13 Euro mehr als bislang.
Mindestausbildungsvergütung
Für Auszubildende, die eine Ausbildung nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz machen, wird 2026 die Mindestausbildungsvergütung angehoben. Für Auszubildende, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 eine Lehre beginnen, steigt sie um 6,2 Prozent.
Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gelten damit künftig folgende Mindestvergütungen: 1. Ausbildungsjahr: 724 Euro, 2. Ausbildungsjahr: 854 Euro, 3. Ausbildungsjahr: 977 Euro, 5. Ausbildungsjahr: 1.014 Euro
Lebensmittelhandwerke: Senkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent
Ab dem 1. Januar soll die Umsatzsteuer für Speisen, die vor Ort in Restaurants, Cafés, Gaststuben etc. verzehrt werden, von derzeit 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Davon profitieren in erster Linie Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Anbieter und Kita-, Schul- und Krankenhaus-verpflegung. Nach aktuellen Plänen gilt für Getränke der bisherige Prozentsatz von 19 Prozent. Das Gesetz ist im Koalitionsvertrag verankert und wurde bereits vom Bundestag beschlossen. Allerdings steht die Zustimmung des Bundesrates noch aus.
Ehrenamtspauschale
Wer ehrenamtlich tätig ist und eine Aufwandsentschädigung bekommt, profitiert von steigenden steuerfreien Verdiensten. So sind mit der Ehrenamtspauschale voraussichtlich bis zu 960 Euro steuerfrei. Bisher lag der Wert bei 840 Euro. Auch die Übungsleiterpauschale steigt: Sie erhöht sich von derzeit 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr.
E-Autos: Neue Kaufprämie und Verlängerung der Steuerbefreiung
Neben einer neuen Kaufprämie für Elektroautos, für die Details noch abgestimmt werden müssen, wird die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert. Demnach werden alle E-Autos, die ab 2026 neu zugelassen werden, weiterhin von einer bis zu zehnjährigen Steuerbefreiung profitieren.
Bekämpfung der Schwarzarbeit
Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Damit erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erweiterte Befugnisse für den digitalen Datenaustausch mit Behörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Das Friseurhandwerk wird in den Schwarzarbeitskatalog aufgenommen und kann demzufolge auch intensiver kontrolliert werden. Das Gegenteil ist den handwerklichen Fleischereien der Fall. Sie werden aus der Liste der Risikobranchen gestrichen. Damit entfallen Dokumentations- und Meldepflichten.
Austauschpflicht für alte Bleileitungen
Blei ist ein Schwermetall, das auch in sehr kleinen Mengen gesundheitsgefährdend sein kann. Die Trinkwasserverordnung sagte dem Stoff im Trinkwasser den Kampf an: Bis zum 12. Januar 2026 müssen alle alten Bleirohre und Einzelteile aus Blei in der Trinkwasserinstallation ausgetauscht worden sein.
Bereits seit 2013 erlaubt die Trinkwasserverordnung einen maximalen Bleiwert von 0,01 mg/l. Wenn Trinkwasser durch Bleirohre fließt, kann dieser Wert nur schwer eingehalten werden, weshalb alte Rohre nun ausgetauscht werden müssen.
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