Allgemeines zur Teilzeitberufsausbildung
Voraussetzung der Teilzeitausbildung ist wie bisher, dass sich Ausbildende und Auszubildende einig sind.
Die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit in Teilzeit wird auf 50 Prozent begrenzt. Die Ausbildungsvergütung vermindert sich entsprechend der tatsächlichen wöchentlichen Ausbildungszeit. Einher geht eine zeitliche Streckung der Ausbildungsdauer (prozentual entsprechend der Reduzierung). Das Ende der Ausbildung verschiebt sich kalendarisch nach hinten.
Gleichzeitig ist die Dauer der Teilzeitberufsausbildung auf höchstens das Eineinhalbfache der in der Ausbildungsordnung für eine Berufsausbildung in Vollzeit festgelegten Ausbildungsdauer beschränkt. So verlängert sich zum Beispiel die Ausbildungsdauer bei einer dreijährigen Ausbildung, bei der die Parteien eine Kürzung der täglichen Ausbildungszeit um 50 Prozent vereinbart haben, bei gleichbleibender Teilzeitregelung nicht um 100 Prozent auf sechs Jahre, vielmehr wird die Ausbildungsdauer auf maximal viereinhalb Jahre begrenzt.
Da sich durch die individuelle Gestaltung der Ausbildungszeit Abweichungen vom regelmäßigen Ausbildungsverlauf ergeben können, haben Auszubildende Anspruch auf eine Verlängerung ihres Berufsausbildungsverhältnisses bis zum nächsten möglichen Prüfungstermin.
Die Schulpflicht und die Teilnahmeverpflichtung an Maßnahmen der Überbetrieblichen Unterweisung, die in der Regel ganztägig durchgeführt werden, bleiben von der Teilzeitausbildung unberührt.
Ausbildungsvergütung Die Ausbildungsvergütung kann entsprechend der wöchentlichen Ausbildungszeit zeitanteilig gekürzt werden. Die prozentuale Kürzung der Ausbildungsvergütung darf nicht höher ausfallen als die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit.
Beispiel für die Berechnung:
Eine 3-jährige Ausbildung (36 Monate) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden soll ab dem 2. Ausbildungsjahr bis zum Ende der Ausbildung mit einer neuen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden fortgeführt werden.
Sprich, die Ausbildungszeit wurde auf 75 % gekürzt (100/40x30 = 75 %).
24 Monate Ausbildungszeit: 0,75 % = 32 Monate = Ausbildungszeit wird um 8 Monate verlängert!
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