Berufsausbildungsvertrag und das Ausbildungsverzeichnis
Bevor eine Ausbildung beginnen kann, muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gelten die gleichen Bestimmungen und Grundsätze wie bei regulären Arbeitsverträgen.
Die Handwerkskammern müssen ein Ausbildungs-verzeichnis (Lehrlingsrolle) führen, in der die bestehenden Berufsausbildungsverträge eingetragen werden. Unsere zuständigen Mitarbeiter prüfen die Verträge zuvor auf Rechtmäßigkeit und geben bei Fragen rund um den Ausbildungsvertrag (z. B. Probezeit, Gehalt, Urlaubsanspruch) gerne Antwort. Sprich uns einfach an!