Für Betriebe im Gesundheitshandwerk
Elektronischer Berufsausweis (eBA) + SMC-B für das Gesundheitshandwerk
Die Versorgung im Gesundheitswesen wird durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag künftig vereinfacht.
Die aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass alle Gesundheitshandwerke bis spätestens 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein müssen. Damit profitieren Sie von einer reibungslosen und sicheren digitalen Vernetzung.
Die Versorgung im Gesundheitswesen soll durch digitale Lösungen effizienter gestaltet und der Behandlungs- sowie Therapiealltag vereinfacht werden. Hierfür sieht der Gesetzgeber Verbesserungen der medizinisch-digitalen Infrastruktur (sog. Telematikinfrastruktur, kurz TI) vor, die alle Akteure im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen und künftig auch Gesundheitshandwerke miteinander vernetzt und eine schnelle, sichere Kommunikation ermöglicht. Gemäß der aktuell geltenden Gesetzeslage ist ein verpflichtender Anschluss der Hilfsmittelerbringer unter den Gesundheitshandwerken (Augenoptik, Hörakustik, Orthopädieschuhtechnik, Orthopädietechnik) an die Telematikinfrastruktur bis spätestens 1. Januar 2026 erforderlich. Für die Zahntechnik ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur freiwillig. (lt. ZDH Seite)
Wir arbeiten daran, das Verfahren zur Beantragung des elektronischen Berufsausweises (eBA) und der SMC-B über unser Kundenportal so einfach wie möglich zu gestalten. Sobald die Antragstellung über das Portal verfügbar ist, werden alle betroffenen Gewerke persönlich und postalisch informiert. So bleiben Sie auf dem neuesten Stand!
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bietet einen Flyer mit allen wichtigen Informationen zur Beantragung des elektronischen Berufsausweises (eBA) und der SMC-B (Institutionskarte) für das Gesundheitshandwerk. Der Flyer hilft Betrieben, die Voraussetzungen, Vorteile und den Antragsprozess besser zu verstehen.
Ute Köster Telefon 0421 30500-120 handwerksrolle@hwk-bremen.de
Oliver Kriebel stellvertretender Hauptgeschäftsführer / Leitung Geschäftsbereich - Fachkräftesicherung und Betriebsführung Telefon 0421 30500-310 kriebel.oliver@hwk-bremen.de