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Information für Auszubildende

Wer sich für eine Ausbildung im Handwerk entscheidet, wird in einem modernen Arbeitsumfeld arbeiten. Handwerk ist Hightech!

Die Ausbildung im dualen Berufsausbildungssystem beginnt mit dem Lehrvertrag und endet mit der Gesellen- oder Abschlussprüfung. Die Lehrjahre sind spannend und prägen die Auszubildenden oft für ein ganzes Berufsleben. Damit alles rund läuft, gibt es hier die wichtigsten Informationen zum Ausbildungsverlauf.

Ausbildungsberatung

Bei Fragen rund um deine Ausbildung oder bei Problemen im Betrieb kannst du dich an unsere Ausbildungsberater wenden. Sie helfen dir im Konfliktfall und können dich über die Rechtslage während deiner Ausbildung informieren. 

Selbstverständlich wird alles, was in den Beratungsgesprächen besprochen wird vertraulich behandelt. 

telefonisch erreichbar von 08:00 - 12:00 Uhr

Janet Koch Telefon 0471 97249-0 koch.janet@hwk-bremen.de

Ausbildungsbegleiter

Auch während einer Ausbildung läuft nicht immer alles reibungslos. 
Wie in jedem Arbeitsalltag können Komplikationen auftreten: 

  • Private Schwierigkeiten
  • Probleme mit dem Schulstoff
  • gesundheitliche Belastungen
  • oder einfach Stress im Unternehmen

Es gibt viele Faktoren, die Auszubildende und ihre Betriebe aus der Bahn werfen können.

Die Arbeit erfordert manchmal Fingerspitzengefühl. 
Meistens haben alle Beteiligten unterschiedliche Sichtweisen auf die Problematik.

Was machen wir?

  • Netzwerkarbeit zu allen ausbildungsrelevanten Teilnehmenden
    Wir sind Ansprechpartner für:
    • Auszubildende
    • Unternehmer / Betriebe
    • Ausbilder sowie verantwortliche Mitarbeiter
    • Eltern
    • Lehrer
  • Laufende Begleitung von Auszubildenden mit individuellen Schwierigkeiten 
    auf freiwilliger Basis
  • Abstimmung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen
  • Stabilisierung des Auszubildenden im Ausbildungsverhältnis
  • Unterstützende Tätigkeit bei der betrieblichen Ausbildung hinsichtlich fachlicher und auch sozialer Belange
  • Vermittlung in passende Förder- und Nachhilfesysteme der Auszubildenden für die erfolgreichen Absolvierung ihrer Ausbildung

Evelyn Gottemeyer-Juhl Projektleitung Ausbildungsbegleiter Telefon 0421 30500-160 gottemeyer-juhl.evelyn@hwk-bremen.de

Sascha Metz Ausbildungsbegleiter Telefon 0421 30500-162 metz.sascha@hwk-bremen.de

Dennis Jahn Ausbildungsbegleiter Telefon 0421 30500-161 jahn.dennis@hwk-bremen.de

Rea Stuzmann Ausbildungsbegleiterin Telefon 0471 97249-15 stuzmann.rea@hwk-bremen.de

Teilzeitausbildung

Eine Ausbildung in Teilzeit setzt ein „berechtigtes Interesse“ voraus. Gründe liegen vor, wenn beispielsweise ein Auszubildender ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut oder selbst schwer behindert ist und daher die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit von rund 40 Stunden nicht bewältigen kann.

Teilzeitausbildung ist in allen anerkannten Berufen des dualen Ausbildungssystems möglich. 

Rahmenbedingungen

Üblicherweise verlangt die Teilzeitausbildung 75 % der regulären Ausbildungszeit und dauert nicht länger als eine Vollzeitausbildung, in der Regel also drei oder dreieinhalb Jahre. 
Die wöchentliche Mindestausbildungszeit liegt zwischen 25 und 30 Wochenstunden (einschließlich Berufsschulunterricht). Die Anwesenheitszeit im Betrieb kann unter den Beteiligten abgestimmt werden. Die Ausbildungsvergütung wird anteilig gekürzt. 
Der Berufsschulunterricht und die Maßnahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) müssen in Vollzeit besucht werden, wobei die Unterrichtszeit auf die Teilzeitausbildung angerechnet wird. 

Umschulung in Teilzeit

Erfolgt eine betriebliche Qualifizierung zur Vorbereitung auf einen Berufsabschluss in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit oder einem Jobcenter spricht man von einer Umschulung in Teilzeit. 
Die Rahmenbedingungen sind hier die gleichen wie bei einer Teilzeitausbildung. 

Berufsausbildungsvertrag und die Lehrlingsrolle

Bevor eine Ausbildung beginnen kann, muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Dabei gelten die gleichen Bestimmungen und Grundsätze wie bei regulären Arbeitsverträgen.

Die Handwerkskammern müssen eine Lehrlingsrolle führen, in der die bestehenden Berufsausbildungsverträge eingetragen werden. Unsere zuständigen Mitarbeiter prüfen die Verträge zuvor auf Rechtmäßigkeit und geben bei Fragen rund um den Ausbildungsvertrag (z. B. Probezeit, Gehalt, Urlaubsanspruch) gerne Antwort. Sprich uns einfach an!

Das Berichtsheft 

Der Ausbildungsnachweis – unter Lehrlingen und Ausbildern besser als Berichtsheft bekannt – ist ein wichtiges Dokument im Rahmen der Berufsausbildung. Er zählt zu den Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Weitere Informationen und Vordrucke erhalten Sie hier.

Empfehlung der Handwerkskammer zum Führen des Berichtshefts (33,77 KB)

1: Muster Deckblatt (40,00 KB)

2a: Muster Ausbildungsnachweis (täglich) (34,00 KB)

2b: Muster Ausbildungsnachweis (wöchentlich) (33,00 KB)

3a: Muster Ausbildungsnachweis mit Bezug zum Ausbildungsrahmenplan (täglich) (35,00 KB)

3b: Muster Ausbildungsnachweis mit Bezug zum Ausbildungsrahmenplan (wöchentl.) (34,00 KB)

4: Muster Sichtvermerk (32,50 KB)

Förderprogramme für (lernschwache) Auszubildende

ASA Flex = Assistierte Ausbildung (Asa) + Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Zusammenführung der bisherigen Förderinstrumente in Bremen und Bremerhaven der Bundesagentur für Arbeit

Kostenfreier Nachhilfeunterricht in Fächern der Allgemeinbildung, Fachtheorie oder Mathematik, Sprachunterricht, Sozialpädagogische Begleitung, Prüfungsvorbereitung etc.

Die Beantragung + Bewilligung erfolgt über die Agentur für Arbeit.
Entscheidend ist hierbei der Wohnort des/r Auszubildenden.

Wohnort des/r Auszubildenden in Bremen:
Agentur für Arbeit / Jobcenter Bremen-Mitte
Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen
Telefon 0800 4555500


Agentur für Arbeit/Jobcenter Bremen-Vegesack
Lindenstraße 71, 28755 Bremen
Telefon 0800 4555500


Agentur für Arbeit Osterholz-Scharmbeck
Ritterhuder Str. 21, 27711 Osterholz-Scharmbeck
Telefon 0800 4555500


Wohnort des/r Auszubildenden in Bremerhaven oder Wesermünde:
Agentur für Arbeit / Jobcenter Bremerhaven
Grimsbystraße 1, 27568 Bremerhaven
Telefon 0800 4555500

Ausbildung - Bleib dran

Vermittlung (Mediation) und Beratung in Konfliktsituationen im Betrieb und in der Schule, Unterstützung bei der Umsetzung zwischen Auszubildenden-Betrieb-Schule, kontinuierliche Begleitung und Diskussion in Ausbildungsklassen zu den Themen Kommunikation, Konflikte und Konfliktlösungen, bei Bedarf gezielte Weitervermittlung an Facheinrichtungen. Das Angebot ist kostenlos.

Soz.-Päd. Ulf Kuhlemann ZAP Zentrum für Arbeit und Politik / Uni Bremen Telefon 0421 21856717 u.kuhlemann@zap.uni-bremen.de

Dipl.-Päd. Birgit Allen ZAP Zentrum für Arbeit und Politik / Uni Bremen Telefon 0471 5904090 (vormittags) birgit.allen@zap.uni-bremen.de

VerA - steht für Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung Jugendlicher in der Berufsausbildung durch SES-Ausbildungsbegleiter

VerA stellt jedem Jugendlichen einen persönlichen Ausbildungsbegleiter zur Seite. Die Ausbildungsbegleiter unerstützen bei Lehrinhalten der Berufsschule, bei der praktischen Qualifikation, bei der Prüfungsvorbereitung, bei Sprache und Deutschkenntnissen, bei persönlichen Problemen, bei Konflikten im Betrieb. Das Angebot von VerA ist kostenlos.

Initiative VerA bei Senior Experten Service Buschstr. 2, 5311 Bonn Telefon 0228 2609040 vera@ses-bonn.de

Neuerungen im BBiG

Alles Wichtige zum neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) wie z. B.

  • Mindestausbildungsvergütung für die Lehrjahre 1-4
  • Befreiung von der betrieblichen Ausbildung
  • Teilzeitausbildung
  • Kosten für die Fachliteratur
  • Freistellung von Prüfern

können hier nachgelesen werden.

Alles Wichtige zum neuen Berufsbildungsgesetz (BBiG) (501,73 KB)
Stand: 01.10.2020