Gemeinsame Pressemitteilung von Arbeitnehmerkammer, Handelskammer und Handwerkskammer Bremen
Kammern fordern Rücknahme der BAMF-Entscheidung zu Integrationskursen
Die Teilhabe am Arbeitsmarkt für Zugewanderte und die Fachkräftesicherung sind massiv bedroht
Die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Zulassung zu Integrationskursen stark zu beschränken, stößt bei der Arbeitnehmerkammer, der Handelskammer und der Handwerkskammer in Bremen auf deutliche Kritik. Dadurch wird die Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten massiv erschwert – und das in einer Zeit, in der die Bremer Unternehmen dringend auf zugewanderte Arbeitskräfte angewiesen sind. Die Kammern fordern daher, dass die Bundesregierung die Entscheidung des BAMF zurücknimmt.
Zum Hintergrund: Das BAMF hat die bisherige Praxis, auch Menschen ohne gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs zuzulassen, außer Kraft gesetzt. Betroffen sind insbesondere Asylbewerber*innen, Geduldete, Ukrainer*innen, aber auch EU-Bürger*innen. Für Bremen bedeutet dies, dass 2026 rund 2.000 Personen von der Teilnahme an Integrationskursen ausgeschlossen werden.
Integrationskurse als Schlüssel zur Arbeitsmarktintegration Das Plenum der Handelskammer hat sich in seiner Sitzung am Montag einstimmig für den Erhalt der Integrationskurse ausgesprochen. Handelskammer-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Fonger dazu: „Unser Plenum hat sich deutlich dafür ausgesprochen, dass Sprachkompetenz zentral für nachhaltige Beschäftigung ist. Arbeits- und ausbildungsbegleitende Berufssprachkurse unterstützen Unternehmen und fördern die betriebliche Integration.“ Wenn Integrationskurskapazitäten gekürzt und Zulassungen für lernwillige Geflüchtete ohne Teilnahmeanspruch durch das BAMF eingeschränkt werden, so Fonger, entfalle eine wichtige vorgelagerte Stufe des Spracherwerbs. Das berge Risiken: „Verzögerte Sprachförderung führt erfahrungsgemäß zu längeren Transferleistungsbezügen und erschwert die Integration in Arbeit“, sagt der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer. Damit Unternehmen die Kompetenzen Geflüchteter – auch aus der Ukraine – nutzen könnten, müsse der Zugang zu Sprachangeboten für diese Gruppe gesichert werden.
„Die Teilnahme an Integrationskursen erhöht die Beschäftigungsquote deutlich und ist damit ein Schlüssel zur Arbeitsmarktintegration. Ohne den damit verbundenen Spracherwerb ist ein Übergang in Arbeit oder Ausbildung kaum möglich“, sagt Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen.
„Der hohe Fachkräftebedarf gehört zu den größten Herausforderungen, vor denen nicht nur Handwerksbetriebe stehen. Eine der Lösungen heißt Zuwanderung“, sagt Alexander Gündermann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Bremen. „Das Handwerk engagiert sich in besonderem Maße bei der Ausbildung, aber auch der Beschäftigung geflüchteter Menschen. Damit diese schnell in den Betrieben ankommen und ihren Beitrag zu unserer Volkswirtschaft leisten können, benötigen sie vor allem Sprachkenntnisse, aber auch eine Vorbereitung auf unsere Gesellschaft. Beides ist die Grundlage einer erfolgreichen Beschäftigung im Handwerk und ermöglicht wirtschaftliche Selbstständigkeit. Deshalb sollten, gerade in Zeiten eines hohen Fachkräftebedarfs, alle Maßnahmen aufrechterhalten werden, die zu einer schnellen und nachhaltigen Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt beitragen. Dafür braucht es praktikable, an der betrieblichen Realität orientierte Lösungen“, so Gündermann.
Erstorientierungskurse sind keine Alternative
Das BAMF verweist auf sogenannte Erstorientierungskurse als Ersatz für die Integrationskurse. Diese Kurse vermitteln erste Deutschkenntnisse und allgemeine Informationen zu Leben und Arbeiten in Deutschland. Doch sie unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von den Integrationskursen: Sie sind nicht auf ein bestimmtes Sprachniveau ausgerichtet und verleihen keine anerkannten Zertifikate, die für die Arbeitsmarktintegration dringend erforderlich sind.
„Erstorientierungskurse können nicht die gleiche Wirkung entfalten wie Integrationskurse. Die Teilnehmer*innen erhalten keine fundierten Sprachkenntnisse, die für eine erfolgreiche Integration auf dem Arbeitsmarkt nötig sind“, so Rosenthal weiter. „Zugewanderte, die diesen Kursen zugewiesen werden, haben keine Chance, ihre Sprachkenntnisse auf das für den Arbeitsmarkt notwendige Niveau zu bringen. Dies können wir uns vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels nicht leisten.“
Dringender Handlungsbedarf in Bremen
Die Arbeitnehmerkammer, die Handelskammer und die Handwerkskammer verweisen zudem auf die besondere Situation im Land Bremen: Der Anteil der freiwilligen Teilnehmer*innen an Integrationskursen liegt hier deutlich höher als im Bundesdurchschnitt. Die Entscheidung betrifft in Bremen etwa 47 Prozent der Zugewanderten – das sind drei Prozentpunkte mehr als im Bundesdurchschnitt.
„Die Bremer Landesregierung muss sich beim Bund dafür einsetzen, dass das BAMF die Zulassung zu Integrationskursen weiterhin gewährt“, fordern Fonger, Gündermann und Rosenthal. „Wir unterstützen daher den Bremer Senat bei dem Anliegen, dass die Entscheidung zurückgenommen wird und begrüßen den Bremer Vorstoß für die Ministerpräsidentenkonferenz, die am 5. März tagt.“
Lösungsmöglichkeiten vor Ort
Die drei Kammern schlagen neue Wege vor, um den Zugang zu Integrationskursen zu sichern. Eine Möglichkeit könnte die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs sein. Ein solch pragmatischer Ansatz würde weiterhin die Teilnahme ermöglichen und den Zugewanderten die Chance geben, sich erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Finanzierung von Integrationskursen ist grundsätzlich Aufgabe des Bundes – aber die Folgen der Entscheidung des BAMF betreffen auch die Länder. Falls die Bundesregierung die Entscheidung nicht zurücknimmt, muss Bremen daher auf Landesebene alle Optionen prüfen, damit Betroffene weiterhin einen Zugang zu Sprachkursen bekommen.
Zum Hintergrund: Integrationskurse
Die Integrationskurse sind für die Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten unerlässlich. Der Sprachkurs vermittelt in 600 Unterrichtseinheiten Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 – eine Voraussetzung, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Ohne ausreichende Sprachkenntnisse sind die Chancen auf eine qualifizierte Beschäftigung gering. Zudem werden wichtige Informationen zum Leben in Deutschland vermittelt. Dass die Teilnahme am Integrationskurs die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit positiv beeinflusst, zeigt auch eine Studie des immigration policy lab: Geflüchtete, die an einem Integrationskurs teilgenommen haben, haben zwölf Monate nach dessen Beginn eine um 4,4 Prozentpunkte höhere Beschäftigungsquote als Personen, auf die dies nicht zutrifft. Nach 18 Monaten liegt der Unterschied sogar bei zwölf Prozentpunkten.
26.02.2026
Oliver Brandt Pressesprecher Telefon 0421 30500-307 brandt.oliver@hwk-bremen.de