Die 4-Tage-Woche – Arbeitsrechtliche Informationen

Immer mehr Betriebe bieten eine 4-Tage-Woche an. Ziel ist es u.a., eine höhere Arbeitgeberattraktivität und bessere Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte zu erreichen.

 Die 4-Tage-Woche ist eines der modernen Instrumente im Rahmen der Arbeitszeitflexibilisierung, aber ob die 4-Tage-Woche für die Organisation des Betriebs und die Beschäftigten passt, muss jeder Betriebsinhaber oder Betriebsinhaberin individuell bewerten und entscheiden. Es ergeben sich in der Praxis viele Fragestellungen, insbesondere im Rahmen der Ausbildung gestaltet sich die Umsetzung oft schwieriger als geplant.

 Für Betriebsinhaber/-inhaberinnen, die sich vertieft mit dem Arbeitszeitmodell der 4-Tage-Woche befassen möchten, hat der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) das anliegende Praxis Arbeitsrecht »Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?« in Langform erstellt. Es gibt einen Überblick über mögliche Modelle einer 4-Tage-Woche und zeigt die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte auf, die bei der Einführung und Ausgestaltung dieses Arbeitszeitmodells zu beachten sind. Die ergänzend beigefügte Kurzübersicht des UDH-Praxis Arbeitsrecht dient der schnellen Orientierung der Handwerksbetriebe und bietet grundlegende Informationen über die 4-Tage-Woche, kann aber eine umfassende Beratung durch die Fachverbände und Innungen nicht ersetzen.

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Janet Koch Telefon 0471 97249-0 koch.janet@hwk-bremen.de