Corona – Aktuelle Informationen

Coronahilfen: Frist für Schlussabrechnungen am 
30. September sollte dringend eingehalten werden

Momentan sorgen staatliche Rückforderungen von zu viel gezahlten Soforthilfen aus der frühen Anfangszeit der Corona-Pandemie für Schlagzeilen. Unabhängig davon sollten Betriebe, die im Verlauf der Pandemie weitere Coronahilfen in Anspruch genommen haben, dringend die Frist für die Schlussabrechnungen am 30. September 2024 beachten. Anderenfalls werden nach Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz die gewährten Corona-Wirtschaftshilfen vollständig zurückgefordert.

Die Frist bezieht sich auf die Schlussabrechnungen für die so genannten Überbrückungs-, November-und Dezemberhilfen, die damals zwingend über prüfende Dritte wie Steuer- oder Wirtschaftsberatungen eingereicht werden mussten. Um negative Konsequenzen, insb. die vollständige Rückzahlung, zu vermeiden, sollten Betriebe gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei ihren prüfenden Dritten einreichen und damit sicherstellen, dass diese die Schlussabrechnung fristgerecht einreichen (können).

Die Schlussabrechnung muss zwingend durch einen prüfenden Dritten oder eine prüfende Dritte im Namen des Antragstellenden über das digitale Antragsportal eingereicht werden.

Weitere Infos sowie FAQs zum Thema auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

Rückforderungen für Soforthilfen

Unabhängig von den Schlussabrechnungen für die Überbrückungs-, November-und Dezemberhilfen zu betrachten sind mögliche Rückforderungen für Soforthilfen aus der Anfangsphase der Corona-Pandemie, die zunächst durch das Land Bremen ausgezahlt wurden. Der Bremer Senat hat angekündigt, Unternehmen, die diese Soforthilfen in Anspruch genommen haben, anzuschreiben und für deren Angaben über die Verwendung der Hilfen eine gesonderte Online-Plattform einzurichten. Nicht angeschrieben werden sollen Betriebe, die nicht benötigte Hilfen bereits von sich aus zurückgezahlt haben.

Stand: 22.08.2024

Weitere Infos sowie FAQs zum Thema auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: