Keine Verdienstausfallentschädigung mehr für Ungeimpfte

Die Stadt Bremen wird nach Angaben des Ordnungsamts ab dem 1. Dezember keine Verdienstausfallentschädigung für Personen mehr zahlen, die als Kontaktperson in Quarantäne müssen, aber nicht geimpft sind, obwohl ihnen dies möglich gewesen wäre. Diese Regelung wirkt sich auch auf die Entschädigungsleistungen aus, die von Arbeitgebern als Vorleistung an von Quarantäne betroffene Arbeitnehmer auszuzahlen sind.

Zum Hintergrund: Generell können sich Arbeitgeber die Entschädigung sowie die gezahlten Sozial-versicherungsabgaben auf Antrag vom Ordnungsamt erstatten lassen. Eine Vorleistung durch den Arbeitgeber scheidet nach Angaben des Ordnungsamts jedoch aus, wenn durch Impfung eine Quarantäne hätte vermieden werden können. Kann der Arbeitnehmer keinen Impfnachweis erbringen oder weigert er sich, diesen zu erbringen, ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Entschädigung für den Verdienstausfall als Vorausleistung zu zahlen.

Das Ordnungsamt wird ab dem 1. Dezember nur solche Anträge positiv bescheiden, mit denen ein (digitaler) Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt beziehungsweise medizinische Gründe belegt wurden, warum eine Covid-19-Impfung bisher nicht erfolgen konnte. Unabhängig davon haben Beschäftigte Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall, also wenn sie sich mit Corona infiziert haben.