Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz

Neue Muster-Bescheinigungen für energetische Sanierungen

Hauseigentümer, die ihre selbst genutzten vier Wände energetisch sanieren möchten, können sich ihr Vorhaben gem. § 35c EStG steuerlich fördern lassen. Für den entsprechenden Antrag benötigen sie eine aktuelle Muster-Bescheinigung durch das ausführende Fachunternehmen oder durch eine Person mit Berechtigung zur Ausstellung eines Energieausweises.

Seit dem 15. Oktober 2021 Jahres werden nur noch Muster-Bescheinigungen in der neuesten Version akzeptiert.

„Um eine Ablehnung des Antrags und damit unnötigen Aufwand, Verzögerungen sowie einen unprofessionellen Eindruck beim Kunden zu vermeiden, sollten ab sofort nur noch diese verwendet werden.“

Henrik Dannenberg, Berater für Innovation und Technologie

Für Fragen steht Henrik Dannenberg gerne zur Verfügung.

Weitere Infos finden Interessierte auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums: