Stolperfalle beim Führerschein-Umtausch

In den kommenden Jahren müssen Inhaber älterer Führerscheine nach und nach ihre alten „Lappen“ gegen die neuen, fälschungssicheren EU-Führerscheine umtauschen. Die erste Frist endet am 19. Januar 2022. Beim Umtausch gilt es für Handwerker im Hinblick auf die alte Klasse 3 Besonderheiten hinsichtlich der Nutzung schwerer Anhänger zu beachten.

Nach Auskunft des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) erlischt die Berechtigung, mit Klasse 3 auch bestimmte, maximal 3-achsige Fahrzeugkombinationen bis insgesamt 18,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) zu führen, die nach neuem Recht zur (eingeschränkten) Klasse CE gehören, unabhängig von den Umtauschfristen mit Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn keine Verlängerung durch Umtausch erfolgt. Deshalb kann ein Umtausch bis zum 50. Lebensjahr auch vor den zwingend vorgebeben Umtauschfristen sinnvoll sein, um diese Nutzungsmöglichkeit zwischen 12 und 18,5 Tonnen zGG beizubehalten.

In Bezug auf die Klasse 2 (alter Lkw-Führerschein) gilt laut ZDH auch jetzt schon, dass sie hinsichtlich der Nutzungsbereiche, die die neuen Klassen C und CE (über 12 Tonnen) betreffen, bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet sind. Will der Betreffende die Berechtigung behalten, muss er einen Antrag auf Umtausch seines alten Führerscheins bzw. einen Antrag auf Verlängerung seiner Fahrerlaubnis der Klassen C und CE stellen (mit ärztlichen Untersuchungen). Diese Klassen sind dann nur 5 Jahre gültig und müssen nach Ablauf wieder mit Gesundheitsprüfung und augenärztlicher Untersuchung verlängert werden.

Merkblatt vom ZDH - Umtausch von alten Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis 18.01.2013 in fälschungssichere EU-Führerscheine (181,83 KB)
(Hinweis auf Besonderheiten bei Umschreibung der Klasse 3)

15.12.2021