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Antragsfrist für Ausbildungs- und Corona-Hilfen verlängert

Zur Stabilisierung der Ausbildung in Corona-Zeiten hat die ehemalige Bunderegierung im Sommer 2020 das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen und im vergangenen Frühjahr weiterentwickelt. Trotz fortdauernder Pandemie waren mehrere Fördertatbestände jedoch bis zum Jahresende 2021 befristet.


Entsprechend der Forderung des Handwerks können nun aber Ausbildungsprämien (plus), „Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit“ für die Monate ab April 2021 und ein „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ bis zum 15. Mai 2022 beantragt werden.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte sich gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DHIK) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) im Dezember 2021 für eine kurzfristige Verlängerung des Bundesprogramms eingesetzt.

Die Förderzeiträume für die Ausbildungsprämie (plus), die Zuschüsse zur Verhinderung von Kurzarbeit und für den Lockdown-II-Zuschuss wurden nach einer Klarstellung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aber nicht verlängert. Mit der Änderungsverordnung ist laut dem Ministerium vielmehr die Möglichkeit eingeräumt worden, bis zum 15. Mai Anträge auf eine Förderung auch nachträglich durch Kleinbeihilfen zu ermöglichen.

Durch die erste Förderlinie des Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" können aktuell noch Anträge auf Ausbildungsprämien (plus) gestellt werden.
Die Ausbildungsverhältnisse müssen spätestens am 15. Februar 2022 beginnen. Die weiteren Förder-möglichkeiten (Prämie für die Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben, Bezuschussung der Gehälter von Auszubildenden /Ausbildern bei deren Ausnahmen von der Kurzarbeit sowie Lockdown-II-Sonderzuschuss) sind ausgelaufen.

21.01.2022