Online-Info-Veranstaltung zu Härtefallhilfen Energie
Für Unternehmen, die aufgrund hoher Energiekosten in Not geraten, hat der Bremer Senat die Härtefallhilfen Energie beschlossen.
Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über die Verdoppelung der Energiekosten hinausgehen. Dabei gilt eine Untergrenze von 3.000 EUR. Das Programm deckt alle Energieträger ab.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Bremen und Bremerhaven, die aufgrund hoher Energiekosten in ihrer Existenz bedroht sind. Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen. Außerdem muss das antragstellende Unternehmen in seiner Existenz bedroht sein: Der verfügbare Zahlungsmittelbestand zum 30. November 2022 muss unter dem am 1. Juli 2022 gelegen haben (negativer Cash-flow).
01.03.2023, digital
14:30 - 15:30 Uhr