Corona-Tests in Betrieben

Antwort des Präses auf eine Anfrage von Radio Bremen Hörfunk

Handwerkliche Tätigkeiten finden auf Baustellen, bei Auftraggebern zuhause, in Werkstätten oder mit direktem Kundenkontakt am Verkaufstresen statt. Deshalb bieten viele Handwerksbetriebe ihren Mitarbeitern bereits Tests an, damit Kollegen und Kunden geschützt werden. Diverse Baustellen dürfen sogar jetzt schon nur mit dem Nachweis eines negativen Testergebnis betreten werden.

Wenn Handwerker sich auf das Corona-Virus testen lassen, begrüßt der Päses der Handwerkskammer Bremen, Thomas Kurzke, dies ausdrücklich. „Tests sind sinnvoll um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen“, sagt er.

Eine Testpflicht für Betriebe, deren Mitarbeiter nicht im Home-Office arbeiten könnten, würde allerdings einseitig die kleinen und mittleren Handwerksbetriebe treffen. Sollte Bremen den rund 5.000 Bremer Handwerksbetrieben für ihre 30.000 Mitarbeiter eine Testpflicht vorschreiben, dann erwartet das Handwerk, dass das Land sämtliche Kosten dafür übernimmt.

Überdies sieht der Präses aktuell diverse Unklarheiten.
1. Derzeit steht nicht fest, wie oft die 30.000 Bremer Handwerker getestet werden sollen,
wie der Bedarf an Tests gedeckt werden soll und wer die Kosten dafür übernimmt.
2. Tests sind bislang freiwillig. Privatunternehmen dürfen ihre Beschäftigten derzeit nicht zwingen, einen Corona-Test zu machen. Was soll geschehen, falls sich Arbeitnehmer weigern, sich auf Corona testen zu lassen?
3. Corona-Tests für die Belegschaft wären mitbestimmungspflichtig und könnten nur mit Zustimmung des Betriebsrates eingeführt werden. Was soll geschehen, falls Betriebsräte gegen Corona-Tests votieren?
4. Testergebnisse sind sensible private Gesundheitsdaten. Arbeitgeber dürfen von Arbeitnehmern nicht verlangen, dass sie ihnen Gesundheitsdaten mitteilen. Wie soll das Prozedere sein, falls sich Arbeitnehmer weigern, dem Arbeitgeber das Test-Ergebnis mitzuteilen?
a. Müssen Arbeitgeber die Arbeitnehmer dann trotzdem in den Betrieb und arbeiten  lassen?
b. Falls nicht, wer übernimmt in solchen Fällen die Kosten für die weitere Vergütung?

„Bevor Bremen eine Testpflicht für Betriebe einführt, sollten solche Fragen dringend geklärt sein. Eine Testpflicht für Bremer Handwerksbetriebe macht ohnehin nur Sinn, wenn die Testpflicht auch für Betriebe aus dem niedersächsischen Umland gilt, die in Bremen arbeiten“, sagt der Hwk-Präses.

22.02.2021